Aktuelles
Rechts-Updates & Änderungshistorie
Die EU-KI-Verordnung entwickelt sich laufend weiter. Hier sehen Sie, auf welchem Stand unsere Vorlagen sind und was als Nächstes kommt. Aktueller Stand: 17.07.2026. Im Abo halten wir Ihre Dokumente bei Änderungen automatisch aktuell.
Änderungshistorie
Digital Omnibus: Hochrisiko-Fristen verschoben, Transparenzpflicht bleibt
17.07.2026- Der Rat der EU hat am 29. Juni 2026 das Digital-Omnibus-Paket endgültig angenommen (das Europäische Parlament hatte am 16. Juni 2026 zugestimmt).
- Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme wurden verschoben: eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028.
- Die Transparenzpflichten nach Art. 50 wurden NICHT verschoben und gelten unverändert ab dem 2. August 2026. Für KI-Systeme, die vor diesem Datum bereits auf dem Markt waren, greift die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 erst ab dem 2. Dezember 2026.
- Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) bleibt bestehen, wurde aber abgeschwächt: Unternehmen müssen die Entwicklung von KI-Kompetenz mit angemessenen Maßnahmen unterstützen, statt ein bestimmtes Kompetenzniveau sicherzustellen. Eine dokumentierte Schulung bleibt der belastbarste Nachweis dafür.
- Neu verboten (Art. 5): KI-Systeme zur Erzeugung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs oder nicht-einvernehmlicher intimer Aufnahmen; Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Erstveröffentlichung
15.06.2026- KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Systemverzeichnis und Mitarbeiterschulung auf Basis der EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689).
- Berücksichtigt die Schulungspflicht (Art. 4), Transparenzpflichten (Art. 50) und die vier Risikoklassen.
- Quellen: EUR-Lex, Leitlinien der EU-Kommission, IHK-Material.
Ausblick: kommende Pflichten
2. August 2026Transparenzpflichten (Art. 50) greifen: Chatbots und KI-generierte Inhalte müssen erkennbar sein. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur die Aufsicht (KI-MIG).
2. Dezember 2026Maschinenlesbare Markierung (Art. 50 Abs. 2) auch für KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 schon auf dem Markt waren. Zugleich endet die Übergangsfrist für das neue Verbot nach Art. 5.
2. Dezember 2027Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme (Anhang III), durch den Digital Omnibus vom 2. August 2026 verschoben.
2. August 2028Pflichten für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (Anhang I).
Diese Übersicht ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die amtlichen Quellen (EUR-Lex, KI-VO (EU) 2024/1689).